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Wir haben uns als ambulanter Pflegedienst auf Wohngemeinschaften für Senioren spezialisiert. Mit der Spezialisierung im Bereich Demenz erleben wir immer wieder das wir GUTES tun.
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Fragen & Antworten

Fragen zur ambulante Pflege

Fragen und Antworten zum Thema ambulante Pflege

Was genau bedeutet ambulante Pflege?

Ambulante Pflege ist das Pendant zur stationären Pflege. Die ambulante Pflege findet im gewohnten und liebgewonnenen Umfeld des Patienten statt. Als bestellter ambulanter Pflegedienst verrichten wir für Sie alle nötigen Pflegeleistungen. Mit der ambulanten Pflege wird dem Pflegebedürftigen (Senioren, Erwachsene und Kinder) gewährleistet, trotz seiner Pflegebedürftigkeit weiterhin zu Hause leben zu können. Somit wird durch die ambulante Pflege eine Unterbringung in einem Pflegeheim oder Krankenhaus vermieden. In einer Demenz Wohngemeinschaft lebende Bewohner gelten als normal zu Hause lebende Patienten.

Zuletzt aktualisiert am 17.10.2018 von André Jonas.

Was ist häusliche Krankenpflege?

Medizinische Leistungen (z. B. Spritzen setzen, Verbandwechsel, Dekubitusversorgung, Einlauf, Medikamentengabe, Versorgung von Wunden, etc. werden vom Hausarzt über eine Verordnung an den Pflegedienst delegiert. Die Ausführung erfolgt durch ausgebildete Fachkräfte. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach Genehmigung.

Zuletzt aktualisiert am 21.09.2018 von André Jonas.

Was kann ich tun wenn der Pflegegrad nicht mehr ausreicht und eine höhere Einstufung beantragt werden muss?

Sie können die Pflegekasse anrufen oder anschreiben, um formlos eine Antrag auf Höherstufung zu stellen oder Sie teilen unserer Pflegedienstleitung Ihr Anliegen mit, dann helfen wir Ihnen den Antrag zu stellen. Der Medizinischer Dienst nimmt dann erneut die Begutachtung vor und wird über den Pflegegrad entscheiden.

Zuletzt aktualisiert am 21.09.2018 von André Jonas.

Was kann ich tun wenn der Antrag auf einen Pflegegrad durch die Pflegekasse abgelehnt wird (Pflegegerad 0) oder die Einstufung in einen höheren Pflegegrad abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid der Pflegekasse innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) fordern. Ein höherer Pflegeaufwand muss nachgewiesen werden.

Wir empfehlen Ihnen für eine Woche eine Art "Pflegetagebuch" zu führen alle Tätigkeiten mit Zeitangaben (auch nachts!) zu dokumentieren.

Bei unseren WG Bewohnern übernehmen wir diese Aufgabe eigenständig für Sie.

Zuletzt aktualisiert am 17.10.2018 von André Jonas.

Was sind Pflegeleistungen?

Pflegerische Leistungen (z. B. waschen, an- und ausziehen, duschen, baden, Mobilisation, Hilfe bei Toilettengängen, Frühstück vorbereiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie einkaufen, Wäsche waschen und bügeln, putzen, etc.) Die Ausführung erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte. Pflegerische Leistungsmodule werden je nach Hilfebedarf vereinbart und i. d. R. mit der Pflegekasse abgerechnet.

Zuletzt aktualisiert am 17.10.2018 von André Jonas.

Was ist zu tun, wenn auf einmal Pflegebedürftigkeit eintritt?

  1. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse oder mit unserer Pflegedienstleitung in Verbindung und stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.

  2. Die Pflegekasse wird Ihnen unverzüglich nach Eingang Ihres Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen zukommen lassen. Auch können Sie sich über anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote beraten lassen.

  3. Sie haben darüber hinaus auch Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und -berater Ihrer Pflegekasse. Insbesondere wenn Sie einen erstmaligen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, wird die Pflegekasse Ihnen unmittelbar nach Antragseingang einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen durchzuführen ist.
    Alternativ hierzu kann Ihnen die Pflegekasse auch einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden kann.
    Auf Ihren Wunsch kommt unsere Pflegedienstleitung auch zu Ihnen nach Hause.

  4. Sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

  5. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen Sie Hilfe benötigen (z.B. beim Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit (die Nächte bitte mit dokumentieren) diese Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch andere unabhängige Gutachter.

  6. Zu zweit ist man immer besser dran: Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK oder durch andere unabhängige Gutachter anwesend zu sein. Gerne schicken wir auch jemanden von unserem Team als Unterstützung zu Ihnen.

  7. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen oder andere Pflegepersonen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen möchten.

  8. Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen. Alternativ gibt es auch andere Wohnformen wie z.B. Senioren- und Demenz Wohngemeinschaften.

  9. Bei allen Fragen stehen Ihnen die Pflegeberaterinnen und -berater Ihrer Pflegekasse sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte vor Ort selbstverständlich immer zur Verfügung. Informationen erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030 / 340 60 66-02.
    Privat Versicherte können sich jederzeit an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind, oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln.

Zuletzt aktualisiert am 17.10.2018 von André Jonas.

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