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Wir haben uns als ambulanter Pflegedienst auf Wohngemeinschaften für Senioren spezialisiert. Mit der Spezialisierung im Bereich Demenz erleben wir immer wieder das wir GUTES tun.
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Pflegedienst & Angehörige

Kombinationsleistungen

Statt der häuslichen Pflegehilfe durch professionelle Kräfte kann sich ein Pflegebedürftiger auch von einer Pflegeperson, insbesondere von Angehörigen pflegen lassen. In diesem Fall bekommt er anstelle der Pflegesachleistung nach § 37 SGB XI ein Pflegegeld ausgezahlt.

Es ist nach § 38 SGB XI aber auch möglich, Pflegesachleistung und Pflegegeld zu kombinieren. Das heißt, die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen und für den nicht in Anspruch genommenen Teil entsprechend Pflegegeld zu erhalten. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Quelle: Wikipedia

Geldleisung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant 125,00 Euro 316,00 Euro 545,00 Euro 728,00 Euro 901,00 Euro
Sachleistung abulant 0,00 Euro 689,00 Euro 1.298,00 Euro 1.612,00 Euro 1.995,00 Euro
Leistungsbetrag stationär 125,00 Euro 770,00 Euro 1.262,00 Euro 1775,00 Euro 2005,00 Euro
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